Im Mittelpunkt des Treffens standen neben aktuellen Entwicklungen in Bund und Ländern diesmal die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt (hierzu mehr in der Rubrik Parlamentarische Initiativen) und das Thema Prostitution. Vor zehn Jahren wurde unter Rot-Grün das Prostitutionsgesetz beschlossen.
Dies war ein erster Schritt, um die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten zu stärken. Durch die Aufhebung der Sittenwidrigkeit hat ein gesellschaftliches Umdenken stattgefunden. Jetzt müssen wir prüfen, inwieweit das Gesetz seine Ziele im Einzelnen erreicht und wie es weiter verbessert werden kann.
Vor 2002 wurden die zwischen den Prostituierten und ihren Kunden geschlossenen Vereinbarungen als sittenwidrig und damit als zivilrechtlich nicht wirksam bewertet. Daraus ergaben sich rechtliche Benachteiligungen für die Betroffenen. Durch die gesetzgeberische Klarstellung, dass das Entgelt für die Tätigkeit der Prostituierten zivilrechtlich wirksam vereinbart werden kann, sollten diese Benachteiligungen aufgehoben werden. Den Prostituierten sollte zudem der Zugang zu den Sozialversicherungssystemen und durch die Änderung im Strafgesetzbuch ein angemessenes Arbeitsumfeld ermöglicht bzw. erleichtert werden.
Bundesministerien Schröder hat eine Gesetzesnovelle im Bereich der Prostitution angekündigt, jedoch gab es dazu bisher nur sehr schwammige Aussagen. Unter Einbeziehung der Erfahrungen aus den Ländern wollen wir ein umfassendes Positionspapier zum Thema Prostitution erstellen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Beratungs- und Ausstiegsangebote qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Repressionen und Kriminalisierung von Prostituierten lehnen wir dagegen ab.