Antrag zu „Effektive Unterstützung und Schutz bei Gewalt gegen Frauen gewährleisten“

Antrag, 07.05.2013

Gewalt innerhalb von Beziehungen tritt in allen sozialen Schichten auf, unabhängig von sozialem Status, ethnischem Hintergrund, von Bildung und Alter. Jedes Jahr fliehen in Deutschland etwa 34.000 Frauen und Kinder vor häuslicher Gewalt in eines der etwa 360 Frauenhäuser. Jede vierte in Deutschland lebende Frau hat körperliche oder sexuelle Gewalt durch aktuelle oder frühere Partner erlebt. 60 Prozent der Betroffenen leben mit Kindern zusammen. Häusliche Gewalt ist die häufigste Ursache für Verletzungen bei Frauen, häufiger als Verkehrsunfälle, Überfälle und Vergewaltigungen zusammen. Diese Zahlen machen deutlich: Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Gewaltfreiheit gehört zu den zentralen Grundwerten des menschlichen Zusammenlebens. Gewalt verletzt Menschen in ihren verfassungsmäßig verbürgten Grundrechten und beschränkt sie in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung. Es ist Aufgabe des Staates, Gewalt gegen Frauen auch im sozialen Nahraum zu verhindern, ihr vorzubeugen und für Schutz und Hilfe für die Opfer zu sorgen.

Das derzeitige Unterstützungsangebot ist unterfinanziert

Die Bundesregierung hat im Herbst 2012 erst mit langer Verzögerung einen Bericht zur Situation der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder vorgelegt. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sowie ein Bündnis der Wohlfahrtsverbände haben dazu Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Alle Berichte belegen, dass das derzeitige Unterstützungsangebot überwiegend unterfinanziert ist. Bis heute wurde keine Regelung gefunden, die garantiert, dass jede von Gewalt betroffene Frau bundesweit zeitnah und niedrigschwellig Zugang zu Hilfe hat. Dieses Ergebnis muss zu einer Reform der Finanzierung führen. Die Unterstützung und der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern sowie verbesserte Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen stehen im Zentrum dieses Antrags der grünen Bundestagsfraktion: Effektive Unterstützung und Schutz bei Gewalt gegen Frauen gewährleisten.

Angemessen finanzieren

Das neu eingerichtete Hilfetelefon ist eine wichtige Ergänzung im Hilfesystem gegen Gewalt. Allerdings läuft diese Initiative ins Leere, wenn die daran anschließenden Hilfestrukturen keine bessere Finanzierung und Ausgestaltung erfahren. Die Schutzräume und Beratungsstellen vor Ort sind von zentraler Bedeutung für den nachhaltigen Erfolg des neuen Angebots. Die Kommunikation der Bundesregierung mit den Bundesländern muss an dieser Stelle deutlich verbessert werden. Lokale Strukturen müssen gestärkt werden, da der Hilfebedarf bei erfolgreicher Umsetzung des Hilfetelefon-Angebots steigen wird. Der Bund darf diese Verantwortung nicht länger von sich weisen, sondern muss sich an einer Reform der Finanzierung beteiligen. Die Bundestagsfraktion fordert die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die darauf hinwirkt, dass die Ausgestaltung und Finanzierung des Unterstützungsnetzes bundesweit bedarfsgerecht geregelt wird. Qualitätsstandards müssen gemeinsam mit den Einrichtungen geschaffen, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit mit gedacht werden. Bisher unzureichend ausgestattete Aufgabenbereiche, wie die Unterstützung und Betreuung von Kindern der betroffenen Frauen, die Arbeit mit Sucht- und psychisch erkrankten sowie anderweitig beeinträchtigten Frauen müssen zukünftig besser berücksichtigen werden.

[Quelle: gruene-bundestag.de]

Weitere Informationen:
[Antrag „Effektive Unterstützung und Schutz bei Gewalt gegen Frauen gewährleisten“]