Am 10.12.2012 fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder statt. Zu Beginn der Legislaturperiode hatte die Bundesregierung die Entscheidung um eine bundeseinheitliche Regelung der Finanzierung vertagt, da sie zunächst eine Bestandsaufnahme durchführen lassen wollte. Nach mehr als zwei Jahren liegt der Bericht nun vor und zeigt deutlichen Handlungsbedarf auf, doch die Bundesregierung reagiert erneut zögerlich.
Wir Grünen haben die Akte noch nicht geschlossen. Im Zentrum unserer Überlegungen stehen die Unterstützung und der Schutz von Gewaltbetroffenen. Sowohl bei der Ausgestaltung als auch bei der Finanzierung des Unterstützungsnetzes sehen wir noch deutliche Mängel. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, jeder Frau, egal ob sie in der Stadt oder auf dem Land, im Osten oder im Westen lebt, einen zeitnahen und niedrigschwelligen Zugang zu Hilfe zu ermöglichen – und dies nicht erst, wenn es zu spät ist. Mit den Ergebnissen der Anhörung wird im kommenden Jahr die Debatte erneut im Plenum aufgegriffen.
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