Der Bundesrat stimmte am 21. September dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien zu. Er fordert nun mit dieser Billigung eines Gesetzentwurfes aus Hamburg und Brandenburg auch eine Quote – und zwar mit Zustimmung zweier von einer großen Koalition aus CDU und SPD gemeinsam regierten Ländern, Saarland und Sachsen-Anhalt. Die Zustimmung zum Blockadekurs von Ministerin Schröder und Kanzlerin Merkel bröckelt selbst im konservativen Lager. Der Bundestag sollte sich jetzt erneut mit dem Thema Quote befassen.
Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits im Dezember 2010 einen Gesetzentwurf für eine Quote für Aufsichtsräte eingebracht. Denn der Frauenanteil ist in Deutschland in den Aufsichtsräten immer noch zu niedrig. Die Bundesregierung redet, aber sie handelt nicht. So kamen bei den Gesprächen der Ministerinnen für Frauen, Arbeit und Justiz mit den DAX-30-Personalverantwortlichen nur wage Ankündigungen keine konkreten Vereinbarungen heraus. Geeinigt wurde sich weder auf eine gemeinsame Definition von Führungskraft noch auf einen gemeinsamen Zeitraum, in dem der Frauenanteil erhöht werden soll.
Deutlich wurde erneut, dass freiwillige Selbstverpflichtungen keine Veränderungen bringen. Nur mit einer gesetzlichen Quote wird sich die Anzahl von Frauen in den Aufsichtsräten erhöhen. Ein ähnliches Verfahren ist auch für Vorstände notwendig und für Gremien, die im Einflussbereich des Bundes liegen. Hier ist eine umfassende Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erforderlich.
Die grüne Bundestagfraktion setzt sich deshalb weiterhin für eine gesetzlich verbindliche Quote in Aufsichtsräten und Vorständen sowie eine Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein.
Weitere Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten