Anlässlich der Debatte über das Unterstützungsnetz für von Gewalt betroffenen Frauen erklärt Monika Lazar, sächsische Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen und Sprecherin für Frauenpolitik:
Der Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder kommt zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Unterstützungsangebot überwiegend unterfinanziert ist. Bis heute wurde keine Regelung gefunden die garantiert, dass jeder von Gewalt betroffenen Frau bundesweit zeitnah und niedrigschwellig ein Zugang zu Hilfe ermöglicht werden kann. Diese Ergebnis darf nicht klein geredet werden, sondern muss zu einer Reform der Finanzierung führen. Es kann nicht sein, dass die Unterstützung vom Wohnort abhängig ist. Ob im Osten oder im Westen, ob in der Stadt oder auf dem Land – überall muss der Zugang zu einem Frauenhaus oder einer Schutzeinrichtung sowie die notwendige Beratung und Unterstützung umgehend möglich sein.
Die Grüne Fraktion im Sächsischen Landtag hat durch ihre Anfrage aufgezeigt , dass die Zahl der Frauenhäuser in Sachsen, vor allem aber die Zahl der zur Verfügung stehenden Zimmer, stetig zurückgeht. Es wundert daher nicht, dass die absoluten Zahlen der Unterbringung leicht rückläufig sind, während laut Polizeistatistik immer mehr Fälle häuslicher Gewalt aufgedeckt werden. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Der Standard darf sich nicht verschlechtern.
Bündnis 90/ Die Grünen fordern die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die darauf hinwirkt, dass die Ausgestaltung und Finanzierung des Unterstützungsnetzes bundesweit bedarfsgerecht geregelt wird. Die Bundesregierung muss die Bundesländer dabei unterstützen, ihre Bedarfsplanung zu verbessern. Qualitätsstandards müssen gemeinsam mit den Einrichtungen geschaffen, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit mit gedacht werden. Durch diese gemeinsame Qualitätssicherung werden bundesweit vergleichbare Standards festgelegt und weitere, erforderliche Monitoringprozesse erleichtert. Hierfür müssen die Mitarbeiterinnen entsprechend ihrer Aufgaben und der Bedarfe mit Ressourcen ausgestattet und tarifgerecht entlohnt werden. Bisher unzureichend ausgestattete Aufgabenbereiche, wie die Unterstützung und Betreuung von Kindern der betroffenen Frauen, die Arbeit mit Sucht- und psychisch erkrankten sowie anderweitig beeinträchtigten Frauen müssen zukünftig besser berücksichtigen werden.