Zum Antrag, lesbische Lebensgemeinschaften beim Abstammungsrecht und beim Zugang zu künstlicher Befruchtung mit der Ehe gleichzustellen, erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechtspolitik, und Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:
Wir wollen lesbischen Frauen die Familiengründung erleichtern. Dazu soll lesbischen Frauen der Zugang zur künstlichen Befruchtung ermöglicht und Eingetragene Lebenspartnerschaften beim Abstammungsrecht mit Eheleuten gleichgestellt werden.
Über 6.000 Kinder wachsen in Deutschland in Regenbogenfamilien, meist bei ihren lesbischen Müttern, auf. Viele von diesen Kindern verdanken ihr Leben Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. Aber: Die assistierte, künstliche Befruchtung ist für lesbische Frauen in Deutschland nicht gestattet. Wir meinen: Dem Staat steht es nicht zu, darüber zu entscheiden, welche Frauen Familien gründen dürfen oder eben nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Menschen muss der Zugang zur künstlichen Befruchtung allen Frauen offenstehen. Die Bundesregierung muss diesen Grundsatz offensiv gegenüber der Bundesärztekammer vertreten und auf eine Aufhebung der diskriminierenden Praxis hinwirken.
Den so zur Welt gekommenen Kindern fehlt darüber hinaus die rechtliche Beziehung zur und die Absicherung durch die Lebenspartnerin der Mutter. Rechtlich gesehen, bleibt die "Co-Mutter" für die Kinder eine Fremde. Für sie gibt es handfeste Nachteile – etwa beim Tod der Mutter, einer Scheidung oder bei Unterhaltsansprüchen. Wir wollen daher eine Reform des Abstammungsrechts und eine "gesetzliche Fiktion" analog zur Ehe (§1592 Nr. 1 BGB) für die Co-Mutter ermöglichen. Die heute notwendige Pflegezeit, die für eine Stiefkindadoption notwendig ist, soll entfallen. Das schafft Rechtsicherheit und dient dem Kindeswohl.