Am 21. September 2012 hat es im Bundesrat erstmals eine politische Mehrheit für eine gesetzliche Quote gegeben. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien" aus Hamburg und Brandenburg wurde auch mit Stimmen von unionsregierten Ländern (Saarland und Sachsen-Anhalt) angenommen. Die Bundesregierung hat bisher aber darauf nicht reagiert.
Nun hat die grüne Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Fraktion der SPD den Bundesratsantrag wortgleich in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf soll für börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen gelten. Er weicht in einigen Punkten von den ursprünglichen Forderungen der grünen Bundestagsfraktion ab: Bspw. enthält er lange Übergangsfristen und zwei Quotenstufen (20 Prozent bis 2018, 40 Prozent bis 2023), nur milde Sanktionen und eine Härtefallklausel. Mit diesen Regelungen im Gesetzentwurf soll eine verbesserte Akzeptanz in den Unternehmen erreicht werden.
Weitere Informationen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711139.pdf