Die Studie des Deutschen Juristinnenbundes zeigt zweierlei: Es gibt in der Wirtschaft keinen Mangel an geeigneten Frauen für Spitzenposten. Und: Die männlich geprägte Unternehmensstrukturen und -mentalitäten tragen dazu bei, Frauen bei Auswahlprozessen zu benachteiligen.
Ein Jahrzehnt nach einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Wirtschaft zur Förderung von Frauen in der Privatwirtschaft ist die Bilanz ernüchternd: In den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen stagniert der Frauenanteil bei rund zehn Prozent. Vor allem bei den Anteilseignern fehlt es an Frauen, fast alle weiblichen Aufsichtsräte werden von der Arbeitnehmerseite entsandt. Daher fordern wir eine gesetzliche Frauenquote. Im Aktiengesetz sollen Regelungen geschaffen werden, die darauf abzielen bis 2015 mindestens 30 Prozent und bis 2017 mindestens 40 Prozent der Aufsichtsräte mit Frauen zu besetzen. Ziel ist eine paritätische Besetzung. Ministerin Schröder lehnt die Quote ab. Anstatt dem Vorbild Norwegens, Frankreichs, Schwedens und anderer Staaten zu folgen und einen gesetzlichen Rahmen zu stecken, setzt sie weiter auf ineffektive Freiwilligkeit und Selbstverpflichtungen. Wissenschaftliche Studien belegen: Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Erfolg und der Höhe des Frauenanteils. Wer jetzt nicht handelt, verzichtet auf kreative Potentiale, vergeudet Bildungsinvestitionen und schadet der deutschen Wirtschaft.