GRUNDRECHTE. Die Rechte intersexueller Menschen müssen nach Ansicht aller Bundestagsfraktionen gestärkt werden. Dies wurde am Donnerstag in der Aussprache über einen Grünen-Antrag mit dem Titel „Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren" (17/5528) deutlich, mit dem die Fraktion die erste Debatte des Bundestages über dieses Thema anstieß. Intersexuelle Menschen haben Merkmale beider Geschlechter, lassen sich also weder Mann noch Frau eindeutig zuordnen.
Die Gesamtzahl der Betroffenen liegt laut Bundesregierung bei 8.000 bis 10.000 Betroffenen. Intersexuellen-Verbände gehen von einer höheren Zahl aus. Viele intersexuelle Kinder werden sehr jung an ihren Genitalorganen operiert, damit ihre Geschlechtsmerkmale eindeutig sind. Bisher müssen Neugeborene als männlich oder weiblich registriert werden.
Die Grünen fordern unter anderem, eine Vorschrift zum Personenstandsrecht so zu ändern, dass eine dritte Wahlmöglichkeit besteht. In der Debatte beklagte Monika Lazar (Grüne), Betroffene seien „medizinischen Menschenversuchen unterzogen und gesellschaftlicher Ausgrenzung ausgesetzt" worden.
Christel Humme (SPD) sagte, mit dem Zwang zur Geschlechtsbestimmung kurz nach der Geburt „beginnt für diese Menschen ein langer Leidensweg".
Peter Tauber (CDU) mahnte in seinem Redebeitrag: „Niemals darf der Anspruch von Intersexuellen auf ihre Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft in Frage gestellt werden."
Sibylle Laurischk (FDP) äußerte die Ansicht, dass niemand ohne Erlaubnis der Betroffenen „das Recht hat, an den Genitalien eines Kindes herumzuschneiden".
Man solle akzeptieren, „dass es mehr als zwei Geschlechter gibt", gab Barbara Höll (Die Linke) zu Protokoll.