Jahr für Jahr fliehen über 40.000 Frauen in Deutschland mit ihren Kindern in eines der 300 Frauenhäuser. Oft reichen die Plätze nicht aus: Immer wieder müssen Frauen abgewiesen werden. Vor allem an Wochenenden sind die Unterkünfte voll, teilweise gibt es Wartelisten. Für viele Häuser gibt es keine langfristige finanzielle Sicherheit. Die Bundesregierung steht hier in der Verantwortung: Qualitative Standards und finanzielle Ausstattung müssen bundesweit gesichert sein und können nicht alleine in der Verantwortung von Ländern und Kommunen liegen.
Es kann nicht sein, dass der Schutz von Frauen an Finanzierungsstreitigkeiten zwischen Bundesländern scheitert, wie derzeit zwischen Schleswig Holstein und Hamburg. Es ist inakzeptabel, kleinstaatliche Querelen auf dem Rücken misshandelter Frauen und Kinder auszutragen. Falls keine einheitlichen Standards erreicht werden können, muss die Bundesregierung selbst einen Gesetzesentwurf vorlegen, der den betroffenen Frauen und Kindern einen umfassenden Schutz gewährleistet.
Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, die seit langem angekündigte bundesweite Notrufnummer für hilfesuchende Frauen endlich frei zu schalten.