Genitalverstümmelung ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte. Allein in Deutschland sind etwa 30.000 Frauen und Mädchen davon betroffen oder bedroht.
Dass die Bundesregierung hier bisher untätig geblieben ist, ist skandalös. In der Koalitionsvereinbarung wird das Problem nicht angepackt.
Der Staat muss die Frauen und Mädchen vor diesem schwerwiegenden Eingriff schützen. Neben Aufklärungsarbeit gehört dazu auch eine unmissverständliche Strafdrohung – aber kein populistischer Schnellschuss wie ihn die Länder Baden-Württemberg und Hessen kürzlich in den Bundesrat eingebracht haben.
Genitalverstümmelung sollte ausdrücklich als schwere Körperverletzung in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Ein eigenständiger Straftatbestand ist dagegen nicht erforderlich. Einen konstruktiven Ansatz bietet der Gruppenantrag, den wir gemeinsam mit vielen Bundestagsabgeordneten der FDP im Jahr 2009 eingebracht haben.
Bedrohte Frauen und Mädchen müssen nicht nur im Inland vor Verstümmelung ihrer Genitalien geschützt werden. Der Schutz ist auch bei Aufenthalten im Heimatland geboten. Der strafrechtliche Schutz sollte daher auf Auslandstaten ausgedehnt werden, wenn das Opfer zur Tatzeit seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.