Zum Internationalen Tag ,,Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung" erklären Uwe Kekeritz, Vorsitzender des Unterausschusses für Gesundheit in Entwicklungsländern, und Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:
Der Internationale Tag ,,Null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung" ermahnt zu verstärkter Anstrengung gegen weltweit noch immer übliche Genitalverstümmelung. Wir brauchen weitere Fortschritte. Auch die UN-Vollversammlung hat vor kurzem mit einer Resolution zu einem weltweiten Verbot aufgerufenen.
Wir haben dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die Genitalverstümmelung ausdrücklich als Fall von schwerer Körperverletzung in das Strafgesetzbuch aufnimmt und auch eine Möglichkeit zur Bestrafung eröffnet, wenn Mädchen dazu ins Ausland gebracht werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, rechtliche Schutzlücken der aktuellen Gefährdungslage für Mädchen und Frauen bezüglich der weiblichen Genitalverstümmelung in Deutschland zu schließen. Er soll Rechtsklarheit und Transparenz schaffen - bei den Migranten und Migrantinnen selbst, aber auch beim Fachpersonal in der Medizin, Justiz, Pädagogik und Polizei.
Weltweit sind laut Schätzungen von UNICEF über 150 Millionen Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen. Die Praxis ist in 28 afrikanischen Ländern, aber auch in Ägypten, der arabischen Halbinsel (Jemen, Südirak) und Indonesien verbreitet. Die Verstümmelung, insbesondere in Form der Infibulation, ist eine schwere Körperverletzung, die Mädchen und Frauen stark traumatisiert. Immer wieder verbluten Mädchen bei der Beschneidung.
Die weibliche Beschneidung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und daher muss auch die Entwicklungszusammenarbeit hier einen Beitrag leisten. Für die Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit müssen wir gezielt lokale Projekte fördern, die mit der Gesellschafts- und Machtstruktur vor Ort vertraut sind.