Anlässlich des Internationalen Tages der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen erklären Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik, und Ute Koczy, Sprecherin für Entwicklungspolitik:
Frauenrechte sind Menschenrechte. Daher ist ein konsequenter Einsatz gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen auf nationaler und internationaler Ebene nötig. Trotz Gleichstellungsprozessen in den meisten Ländern der Welt, sind Frauen weiterhin von sexualisierter Gewalt in hohem Maße betroffen. In Deutschland mussten wir zwei Jahre auf den Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder warten – ebenso lang auf angemessene Vorschläge der Ministerin.
Die Bundesregierung muss darlegen, wie die Ausgestaltung und Finanzierung des Unterstützungsnetzes bundesweit bedarfsgerecht geregelt werden kann. Neben den Vorschlägen aus dem eigenen Bericht, bietet auch das Gutachten des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und des Bündnisses der Wohlfahrtsverbände ausreichend Hinweise. Gewaltbetroffene brauchen Unterstützung und Schutz. Unser gemeinsames Ziel muss sein, jeder
Frau einen zeitnahen Zugang zu Hilfe zu ermöglichen.
International sind die Entwicklungen im Ostkongo das jüngste Beispiel für ein neues Inferno gegen Frauen. Vergewaltigung wird dort als systematisches Mittel im Krieg eingesetzt. Zwischen 2006 und 2007 wurden bereits 400.000 Frauen von Vergewaltigungen – 1.100 Frauen am Tag. Schätzungen gehen davon aus, dass sich diese Situation noch weiter verschärft hat. Die meisten dieser Taten blieben ungeahndet. Durch den erneuten Ausbruch des Konfliktes sind Frauen und Mädchen besonders gefährdet.
Auch in Sri Lanka haben nach Ende des Bürgerkriegs Übergriffe auf Frauen und Mädchen zugenommen, verübt auch von Angehörigen des Militärs und der Polizei. Sexualisierte Gewalt ist nicht nur eine Menschenrechtsverletzung, sie ist auch ein Entwicklungshindernis. Daher müssen entwicklungspolitische Maßnahmen darauf abzielen, Opfern von sexueller Gewalt Traumahilfe und psychologische Betreuung der Familien zu garantieren.