Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat bereits verschiedene Vorschläge zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt vorgelegt. Wir haben Anträge zur Quote für die Aufsichtsräte und Vorstände, zur Entgeltgleichheit und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingebracht. Mit einem Eckpunktepapier, das im Herbst in der Fraktion verabschiedet wird, wollen wir unsere Vorschläge zur Gleichstellung in der Privatwirtschaft konkretisieren.
Eine tatsächliche Gleichstellung verlangt einen tiefgreifenden Umdenkprozess in den Unternehmen. Diesen wollen wir durch eine gesetzliche Regelung zur Gleichstellung in Großunternehmen vorantreiben. Wir wissen: Ohne gesetzliche Regelungen geht es nicht. Das zeigt die Wirkungslosigkeit der „Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“ zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2001.
Erklärtes Ziel war, die Ausbildungsperspektiven und beruflichen Chancen von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter und Mütter zu verbessern, um eine „deutliche Erhöhung des Beschäftigungsanteils von Frauen“ auch in Führungspositionen und zukunftsorientierten Berufen zu erreichen. Die Bundesregierung verpflichtete sich, Kinderbetreuung und Ganztagsschulen auszubauen. Solange die Vereinbarung erfolgreich umgesetzt werde, würde die Bundesregierung kein Gleichstellungsgesetz verabschieden.
Allerdings wurde in den bisherigen vier Bilanzen zu dieser Vereinbarung deutlich, dass sich in Deutschland kaum etwas tut. Das überrascht nicht. In der Privatwirtschaft haben nur 10 Prozent der Betriebe (und damit rund 21 Prozent der Beschäftigten) tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen zur Gleichstellung. Das zeigt, dass weder die Gewerkschaften noch die Betriebe ihre Möglichkeiten, die Vereinbarung mit Leben zu füllen, genutzt haben.
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