Zum 101. Internationalen Frauentag am 8. März 2012 erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:
Die dürftigen Ansätze der Familienministerin in der Gleichstellungspolitik werden auch noch vom Koalitionspartner FDP im Keim erstickt. Die Kosten des gegenwärtigen Nichtstuns übersteigen die Kosten einer zukunftsweisenden Gleichstellungspolitik bei Weitem. Es ist wieder einmal die Opposition im Deutschen Bundestag, die konkrete Gesetzesinitiativen vorlegt.
In unserem Antrag „Frauen verdienen mehr – Entgeltdiskriminierung von Frauen beenden“ fordern wir ein Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen Regeln für die Unternehmen und mehr Kompetenzen für die Antidiskriminierungsstelle. Wir wollen erreichen, dass alle bestehenden Tarifverträge sowie Entgeltregelungen von tarifungebundenen Betrieben auf Diskriminierung geprüft werden. Die Prüfung soll mit Hilfe eines analytischen Arbeitsbewertungsverfahrens durchgeführt werden. Neben dem Grundgehalt müssen dabei alle weiteren Entgeltbestandteile, wie etwa Zuschläge, berücksichtigt werden. Zeigen die Ergebnisse, dass es Diskriminierungen im Tarifvertrag gibt, müssen diese innerhalb einer festgelegten Frist beseitigt werden.
Die Antidiskriminierungsstelle soll beratend zur Seite stehen und im Konfliktfall auch als Schlichtungsinstanz angerufen werden. Bei der Überprüfung in nichttariflichen betrieblichen Entgeltregelungen kann eine Einigungsstelle entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz eingerichtet werden.
Für uns ist die Gleichstellung in der Privatwirtschaft ein zentrales politisches Anliegen. Die freiwilligen Vereinbarungen zwischen Bundesregierung und Wirtschaft haben sich als wirkungslos erwiesen. Wir sind davon überzeugt: gesetzliche Regelungen sind erforderlich. Wir wollen die Unternehmen verpflichten, aktiv Maßnahmen zur Gleichstellung zu ergreifen. In den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen sitzen von Anteilseignerseite her kaum Frauen. Hierfür haben wir einen Vorschlag zur Änderung des Aktiengesetzes vorgelegt. Jedes Geschlecht sollte mit mindestens 40 Prozent auch auf der Kapitalseite im Aufsichtsrat vertreten sein.