Rentengerechtigkeit für in der DDR geschiedene Frauen

Statement, 14.12.2009

In der DDR geschiedene Frauen müssen in ihren Rentenansprüchen endlich den westdeutschen Rentnerinnen gleichgestellt werden. Derzeit erhalten sie keinen Versorgungsausgleich, weil dazu eine Regelung im Rentenüberleitungsgesetz fehlt. So sind viele der Frauen ohne Schuld finanziell besonders schlecht gestellt. 20 Jahre nach der friedlichen Revolution brauchen wir die Einheit auch im sozialen Bereich.

 

Dafür engagiere ich mich schon lange. Bereits in der vergangenen Wahlperiode erfolgten Schritte, um politisch auf das Anliegen der Frauen aufmerksam zu machen. Im März 2009 empfingen die damalige renten- und frauenpolitische Sprecherin Irmingard Schewe-Gerigk und ich im Bundestag zwei  Vertreterinnen des "Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.". Diese brachten mehr als 600 Protestschreiben Betroffener an alle Bundestagsabgeordneten mit. Wir nahmen die Briefe stellvertretend entgegen und leiteten sie weiter.

Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion forderte außerdem in einem Antrag eine Härtefallregelung. Wir wollen, dass der Staat an die Stelle des Ex-Ehemanns tritt, da ein rückwirkender Versorgungsausgleich zu Lasten des geschiedenen Partners rechtlich nicht möglich ist. Im Plenum sowie in einer Anhörung traten wir für dieses Ziel ein. Es wurde jedoch von der damaligen großen Koalition nicht aufgegriffen.

Die neue bündnisgrüne Bundestagsfraktion wird weiter für das Anliegen eintreten. Derzeit überlegen wir, auf welche Weise wir den ca. 200 000 betroffenen Frauen im neuen Bundestag Gehör verschaffen können. Denn ihre berechtigten Interessen müssen endlich geachtet und berücksichtigt werden.

[Antrag vom 21. 01. 2009 "Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundesländern verbessern"]