Abschaffung der Minijobs, Regelungen für die Pflege von Angehörigen, Mindestlöhne, eine Geschlechterquote in Aufsichtsräten. Das sind einige der Empfehlungen, die Ende Januar der Bundesregierung in einem Gutachten übergeben wurden. Aufgeschrieben hat sie die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichts.
Da rüttelt jemand an den Grundfesten der schönen neuen Arbeitswelt. „Mit Nachdruck spricht sich die Kommission für die Abschaffung der Sonderstellung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aus.“ Der Nachdruck entspringt der Autorität und Kompetenz, über die sieben Mitglieder der Sachverständigenkommission zur Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichts verfügen. Dabei handelt es sich um die namhaften Professorinnen und Professoren Ute Klammer, Gerhard Bosch (beide Uni Duisburg-Essen), Dr. Cornelia Helfferich (Evangelische Fachhochschule Freiburg), Uta Meier-Gräwe (Uni Gießen), Paul Nolte (FU Berlin), Margarete Schuler-Harms (Bundeswehr-Uni Hamburg) und Martina Stangel-Meseke (Business and Information Technology School Iserlohn)...
Neue Wege – Gleiche Chancen, so wird der Gleichstellungsbericht überschrieben sein. Nimmt die Bundesregierung den Anspruch des selbst gewählten Titels ernst, kann sie sich der Forderung nach dem Aus für die Minijobs eigentlich nicht entziehen. Bisher jedenfalls wurde öffentlichkeitswirksam nur über Wege zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten gestritten.
„Die Sonderregelungen für Minijobs haben überwiegend negative Folgen gerade für Frauen“, sagt die grüne Bundestagsabgeordnete Monika Lazar gegenüber L-IZ. „Diese Jobs lassen sich nur als Niedriglohnfalle bezeichnen, ohne Perspektive auf ausreichendes Einkommen und eigenständige Absicherung“, so die Leipzigerin, die in ihrer Fraktion auch frauenpolitische Sprecherin ist... [lesen]