Zu den von der Hans-Böckler-Stiftung aufgedeckten Lohnunterschieden zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen, erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, und Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:
Die Lohnunterschiede zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten sind eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit. In erster Linie arbeiten Frauen in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen. Es zeigt sich, dass die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht funktioniert und dringend gesetzliche Regelungen erforderlich sind.
Wir fordern die Bundesregierung auf zu handeln. Sie muss die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass Betriebsräte handlungsfähiger werden und sie muss den Arbeitsmarkt konsequent regulieren. Ein Verbandsklagerecht wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Frauen brauchen Rückenstärkung, denn die diskriminierende Lohnungleichheit ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Aber auch mehr branchenspezifische Mindestlöhne, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn sind gute Instrumente, um für mehr Gerechtigkeit bei den Entgelten zu sorgen.