Pressemitteilung, 11. März
2005
NR. 183 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Neonazi-Band wird von BGH als kriminell eingestuft
Anläßlich des gestrigen Urteils des Bundesgerichtshofs
(BGH) erklärt Monika Lazar, zuständig für das Thema
Rechtsextremismus:
Wir begrüßen das Urteil des BGH,
durch das zum ersten Mal eine rechtsextremistische Musikgruppe juristisch
als kriminelle Vereinigung eingestuft wurde.
Das Urteil stellt klar heraus, dass rechtsextremistische
Musik kein harmloser Zeitvertreib für Jugendliche, sondern
oft der erste Schritt in eine gewaltbereite, neofaschistische Szene
ist. Rechtsextreme Parteikader arbeiten strategisch mit Musikbands
zusammen, um ihre Nazi-Ideologien zu verbreiten. So wurden beispielsweise
an Schüler CDs verteilt, auf denen neben der Musik auch Kontaktmöglichkeiten
zu rechtsextremen Parteigruppen zu finden waren.
Vom BGH wurde außerdem festgestellt, daß
sich rechtsextremistische Schläger durch die aggressiven Liedtexte
zu Gewalttaten motiviert fühlten.
Wir betrachten die gestern erfolgte Rechtsprechung
als Wende in der juristischen Bewertung solcher verfassungswidrigen
Musikgruppen. Wir erwarten, dass künftig konsequent gegen Musiker
vorgegangen wird, die rassistische und Gewalt verherrlichende Liedtexte
verwenden.
Das Urteil ist eine wichtige Aufforderung an öffentliche
Verantwortungsträger, etwa PolitikerInnen, LehrerInnen, JugendclubleiterInnen
und Eltern, besonders aufmerksam Entwicklungen in der rechtsradikalen
Musikszene zu verfolgen.
Kinder und Jugendliche müssen umfangreich über
Gefahren in diesem Bereich aufgeklärt werden. Außerdem
brauchen wir Musik- und Freizeitangebote für junge Menschen,
die beim Aufbau einer demokratischen Gegenkultur helfen wollen.
Dazu sollte jeder Einzelne in der Gesellschaft beitragen.
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