07.07.2008

Bundesrat füllt Sommerloch mit Ruf nach höheren Strafen

Anlässlich der heutigen Beratungen im Bundesrat, neue Strafvorschriften für Hass-Kriminalität einzufordern, erklären Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher und Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

Nicht alles, was gut klingt, ist auch gut. Das gilt besonders für die Forderung des Bundesrates nach Strafzuschlägen für sog. Hass-Kriminalität.

Unbestreitbar sind strenge Strafen nötig, um unbelehrbare rechte Schläger zu sanktionieren, die Behinderte, Ausländer, Schwule oder linke Punker angreifen, verletzen und manchmal sogar in den Tod treiben. Da sind in aller Regel Geld- oder Bewährungsstrafen fehl am Platz. Doch dazu braucht es keine neuen Strafverschärfungen. Ob eine Tat rassistisch, politisch oder homophob motiviert ist, wird nach geltendem Recht schon heute bei der Strafzumessung berücksichtigt. Die persönlichen Motive des Täters können also schon heute zu einer höheren Bestrafung führen.

Die Forderung des Bundesrates ist nur ein populistischer Sommerlochfüller. Sie leistet keinen ernsthaften Beitrag zur dringend notwendigen Reform des materiellen Strafrechts.

 

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