29.09.2006

Zum Urteil des Stuttgarter Landgerichts im Verfahren gegen den Nix-Gut Versand wegen der Verwendung „verfassungsfeindlicher Symbole“ erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

Zivilgesellschaftliches Engagement strafbar?

Das Urteil ist nicht nachvollziehbar. Es kriminalisiert zivilgesellschaftliche Akteure und diffamiert deren wichtiges Engagement gegen Rechtsextremismus. Eine Justizentscheidung, die AktivistInnen gegen Rechts auf eine Ebene mit Neonazis stellt, ist äußerst fragwürdig.
Wir werden uns von dem Urteil unser Dagegensein nicht verbieten lassen!


 

 

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