Berlin, 19. Mai 2005
Gemeinsames Eckpunktepapier von MdB Edathy und MdB
Lazar
Unter dem Dach der Stiftung "Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft" die Nachhaltigkeit der Rechtsextremismusbekämpfung
sichern
1) Problem
Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus
sind eine Daueraufgabe. Die laufenden Bundesprogramme („Civitas“
und „Entimon“) sind ein wichtiges Finanzierungsmittel
für die materielle Unterstützung zahlreicher Initiativen
und Projekte durch den Bund. Es ist aber eine Weiterentwicklung
der bestehenden Förder-Strukturen notwendig, denn die Bundeshaushaltsordnung
erlaubt dem Bund lediglich die Förderung von Modellprojekten
mit begrenzter Laufzeit. Für zahlreiche der bisher geförderten,
wichtigen und anerkannten Langzeitprojekte (wie die zur Zeit aus
dem Programm „Civitas“ geförderten Strukturprojekte
– z.B. im Bereich der mobilen Beratungsarbeit – oder
etwa auch die „Aktion Zivilcourage“ in Pirna) bedeutet
dies in absehbarer Zeit das Aus, auch wenn für die Zeit nach
2006 ein neues Bundesprogramm aufgelegt werden sollte.
2) Zielsetzung
Weiterentwicklung der bestehenden Bundesprogramme
(zur Finanzierung von befristeten Modellprojekten) und Ergänzung
durch ein neues Finanzierungs-Instrument (um die Unterstützung
längerfristig angelegter Vorhaben zu sichern). Mit dem neuen
Finanzierungsinstrument könnte zudem eine flexiblere Förderung
von Kleinst-Projekten gewährleistet werden.
3) Lösung
Unter dem Dach der bestehenden Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ wird per Gesetzesänderung
die Aufgabe „Demokratie stärken – Rechtsextremismus
verhindern und bekämpfen“ als zusätzliche Säule
der Stiftungs-Arbeit definiert und mit gesonderten Mitteln finanziert.
Diese Lösung ist inhaltlich, sachlich und finanziell
nahe liegend:
Inhaltliche Argumente
Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
wurde per Gesetz vom 2. August 2000 als Stiftung des öffentlichen
Rechts errichtet. Der Stiftung kommt gegenwärtig vor allem
die Aufgabe zu, Finanzmittel zur Gewährung von Leistungen an
ehemalige Zwangsarbeiter bereitzustellen. Zudem ist innerhalb der
Stiftung der Fonds "Erinnerung und Zukunft" eingerichtet
worden. Dessen dauerhafte Aufgabe besteht darin, mit den Erträgen
aus dem ihm zugewiesenen Stiftungskapital (700 Millionen DM) "Projekte
zu fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen
der Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch,
der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch
totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen
Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet" dienen.
Eine der zentralen Lehren der deutschen Geschichte
ist die Aufgabe, die Demokratie zu stärken. Die Finanzierung
entsprechender Initiativen und Projekte unter dem Dach der Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zu verankern,
ist sinnvoll und eine gute Ergänzung zum Zukunfts-Fonds, der
den Ansatz der Versöhnungs-Arbeit verfolgt.
Sachliche Argumente
Die Sicherstellung einer nachhaltigen Förderung
von Projekten und Initiativen gegen Rechtsextremismus unter dem
Dach der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
hätte den Vorteil, dass auf bereits bestehende Organisationsstrukturen
zurückgegriffen werden kann und so ein bürokratischer
Mehraufwand, den die Gründung einer eigenen Bundesstiftung
mit sich brächte, vermieden wird. Es wäre z.B. kein gesonderter
Stiftungsvorstand erforderlich, und auch Abrechnungs-Verfahren könnten
synergetisch gestaltet werden.
Finanzielle Argumente
Eine Erweiterung der Aufgaben der Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ könnte so erfolgen, dass die
Höhe der jährlichen Mittel-Zuweisungen gesetzlich verankert
wird. Eine Kapitalstock-Lösung, die mit erheblichem Finanzierungsbedarf
verbunden wäre, wäre also nicht erforderlich. Nach Implementierung
der neuen Aufgabe könnte zudem die finanzielle Ausstattung
der Bundesprogramme überarbeitet werden. Parallel zur Änderung
des Stiftungsgesetzes sollte mit einem/mehreren Medienpartner(n)
eine Kampagne zur zusätzlichen Mobilisierung von Privatspenden
gestartet werden.
4) Weiteres Vorgehen
a) Einbringung und Verabschiedung des Bundeshaushaltes
2006 in geplanter Form („Entimon“: 10 Millionen Euro,
„Civitas“: 9 Millionen Euro).
b) Verständigung zwischen den Koalitionsfraktionen
über Eckpunkte eines Entwurfes zur Änderung des Gesetzes
über die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
bis Mitte September 2005.
c) Einbringung des Gesetzentwurfes bis Jahresende
2005, Abschluss der Beratungen bis Mitte März 2006.
Inhalt: Verankerung der Aufgabe „Demokratie stärken –
Rechtsextremismus verhindern und bekämpfen“ unter dem
Dach der Stiftung „Erinnerung – Verantwortung und Zukunft“;
finanzielle Ausstattung mit 10 Millionen Euro pro Jahr (in 2006:
5 Millionen Euro bei Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.07.2006);
Festlegung eines ehrenamtlichen Kuratoriums, das in Kooperation
mit dem (bereits bestehenden) Stiftungs-Vorstand über die Mittel-Vergabe
entscheidet.
d) Im Frühjahr 2006 Medien-Kampagne („Tu was für
die Demokratie!“) zur Mobilisierung von Spenden für die
Arbeit der Stiftung.
e) Weiterentwicklung der Bundesprogramme mit
evtl. Mittelreduzierung (in Ansehung der Stiftungs-Zuweisungen)
im Bundeshaushalt 2007.
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