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Antrag, 21.01.2009
Versorgung für Geschiedene Ost verbessern
Vor 1992 Geschiedene in den neuen Bundesländern sind von der Teilhabe an den Rentenanwartschaften ihrer früheren Gatten ausgeschlossen. Eine Frau aus den alten Bundesländern, deren Ehe vor 1977 geschieden wurde, kann Geschiedenenwitwenrente beziehen, wenn ihr geschiedener Ehemann ihr vor seinem Tod Unterhalt gezahlt hat. Eine Frau aus den neuen Bundesländern, deren Ehe vor 1977 geschieden wurde, hat keinen Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente, auch dann nicht, wenn ihr Mann gerichtlich dazu verurteilt wurde, ihr Unterhalt zu zahlen. Der Versorgungsausgleich trat erst 1992 nach dem Einigungsvertrag in Kraft... [lesen]
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Antrag, 09.05.2007
Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus armen Haushalten fördern
In der Bundesrepublik bestimmt noch immer weitgehend der soziale Status der Eltern den Bildungserfolgt von Kindern und Jugendlichen. So ist zum Beispiel ein Ergebnis der Pisa-Studie, dass Kinder aus der oberen Einkommensschicht bei gleichen kognitiven Fähigkeiten eine sechs mal höhere Chance haben, ein Gymnsium zu besuchen, als jene aus unteren bis mittleren Einkommensschichten... [lesen] |
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