Die "Extremismusklausel" ist nicht mit dem Grundgesetz konform und muss geändert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Verwaltungsrechtler Prof. Ulrich Battis, Humboldt-Universität Berlin, in einem Rechtsgutachten.
Zur heutigen Vorstellung der aktuellen Ergebnisse der Studie "Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – Eine Langzeituntersuchung" von Prof. Wilhelm Heitmeyer erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus: