Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz, Monika Lazar, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Agnes Krumwiede, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Jerzy Montag, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Der Anteil von Frauen im Niedriglohnsektor ist hoch, ebenso ihr Anteil an den Teilzeitbeschäftigten oder den geringfügig Beschäftigten. Das ungerechte Steuersystem und das Modell des Alleinernährers in der Ehe herrschen immer noch vor. Es gibt nicht genügend Kinderbetreuungsangebote, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nach wie vor schwierig. Und Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich pro Stunde 23 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Rund 81 Prozent der Betriebe im Westen und 64 Prozent im Osten bezahlen Frauen weniger Gehalt als Männern. Deutschland ist damit bei der Entgeltgleichheit seit Jahrzehnten zusammen mit Tschechien, Österreich und der Slowakei Schlusslicht in Europa.
Oft wird angeführt, dass die Entgeltlücke auf unterschiedliche Bildung und Ausbildung, typische Berufswahl sowie selbstgewählte Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitarbeit oder Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Kindererziehungszeiten zurückzuführen sei. Zu bedenken gilt, dass es sich dabei oft um individuelle Anpassungsstrategien an strukturelle Gegebenheiten handelt, wie mangelnde Kinderbetreuungsangebote. Selbst wenn die genannten Faktoren berücksichtigt werden, lässt sich der Gender Pay Gap nur mit unmittelbarer und mittelbarer Entgeltdiskriminierung erklären.
Die unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierung ist Realität, obwohl in Deutschland Gesetze in Kraft sind, welche die diskriminierende Entlohnung von Frauen verbieten, wie der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und der Artikel 157 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet die Diskriminierung von Teilzeit- und befristet Beschäftigten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bestimmt in § 2 Absatz 1 und § 8 Absatz 2, dass Beschäftigte bei der Vergütung nicht benachteiligt werden dürfen. Angesichts der hohen Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen in Deutschland zeigt sich, dass weitere gesetzliche Regelungen mit konkreten Verfahren und Sanktionen notwendig sind, um Entgeltdiskriminierung von Frauen endlich zu beenden. ...
[Fraktionsbeschluss „Frauen verdienen mehr – Entgeltdiskriminierung von Frauen verhindern“]
[Artikel „Zeit für Entgeltgleichheit“]