Ziel der Gesetzesänderung ist es, rechtliche Schutzlücken der aktuellen Gefährdungslage für Mädchen und Frauen bezüglich der weiblichen Genitalverstümmelung in Deutschland zu schließen.
Nach Schätzungen der Frauenrechtsorganisation TERRES DES FEMMES leben rund 18.000 von Genitalverstümmelungen betroffene und rund 5.000 gefährdete Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland (Stand: April 2010).
Mit der Gesetzesänderung sollen Rechtsklarheit und Transparenz für alle Beteiligten wie beispielsweise medizinisches Fachpersonal, Migranten, Juristen, Lehrer, Erzieher, Polizisten und Sozialarbeiter geschaffen werden. Eine allgemeingültige Rechtsnorm ist für einen Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung zwingend notwendig... [lesen]