12.08.2005
Drei Jahre nach dem Elbe-Hochwasser – ostdeutsche
Länder riskieren weitere Katastrophen
Zum Hochwasserschutz drei Jahre nach der Flutkatastrophe
erklären Peter Hettlich, Mitglied im Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen sowie Sprecher der Arbeitsgruppe Ost, und
Monika Lazar, Mitglied im Forschungsausschuss:
"Die Eindrücke vom Hochwasser an Elbe und
Mulde im Jahr 2002 sind unvergessen. Und kein Hydrologe kann weitere
Hochwasserkatastrophen in den nächsten Jahren ausschließen.
Wir haben mit der SPD auf Bundesebene wichtige Rahmenbedingungen
für einen wirksamen Hochwasserschutz gesetzt. In diesem Sinne
sind beispielsweise die Fußnoten des im Juli vom Kabinett
beschlossenen Bundesverkehrswegeplans zu sehen, die die Berücksichtigung
ökonomischer und ökologischer Aspekte für den Ausbau
von Wasserstraßen zur Bedingung machen. Ein Artikelgesetz
zum Hochwasserschutz wurde vom Bundestag beschlossen, das Bundeswasserstraßengesetz,
Wasserhaushaltsgesetz, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch im Hinblick
auf eine zeitgemäße Vorsorge anpasst. Außerdem
stellt der Bund mit den wasserwirtschaftlichen Fördergrundsätzen
für die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes" (GAK) Weichen für einen vorsorgenden,
zukunftsweisenden Hochwasserschutz. Gefördert werden beispielsweise
Gewässerrenaturierungen, Hochwasserschutzanlagen, Wiedergewinnung
von Überschwemmungsgebieten, ökologischer Waldumbau. Die
im Koalitionsvertrag 2002 beschlossene Rückstufung der unteren
Havel sowie ihre Renaturierung tragen zum Wasserrückhalt im
Westhavelland bei. Mit der Rückdeichung am "Bösen
Ort" in der Prignitz gibt der Bund der Elbe wieder mehr Raum.
Nun sind die Länder an der Reihe, für einen
wirksamen Hochwasserschutz zu sorgen. Der Hochwasserpolitik in den
ostdeutschen Ländern fehlt jedoch die notwendige Konsequenz.
Wasserbauliche Maßnahmen sind teilweise kontraproduktiv. Wichtige
Vorsorgemaßnahmen wurden verzögert oder gar nicht erst
in Angriff genommen.
Das Hochwasserschutzgesetz des Bundes verpflichtet
sie, innerhalb von vier Jahren flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne
und grenzüberschreitende Hochwasserschutzpläne zu erarbeiten.
Überschwemmungsgebiete und Abflussbereiche sowie Einschränkungen
der Bodennutzung sind zu definieren. Und wir brauchen endlich einen
Staatsvertrag mit den Nachbarländern, der die Wiedergutmachung
der Schäden durch die Flutung von Poldern regelt.
Auf klimatische Veränderungen muss sich auch
die Wasserwirtschaft einstellen. Das Ausmaß der Flutkatastrophe
ist jedoch nicht nur eine Folge der Klimaentwicklung. Sünden
der Vergangenheit rächen sich: die Begradigung von Bächen
und Flüssen, der Bau von Staustufen und der damit einhergehende
Verlust von Auen und Feuchtgebieten, großflächige Entwässerung
und die intensive Nutzung von Überschwemmungsflächen.
Dennoch werden der Hochwasserschutz, Wasserstraßenplanungen
und Wasserbewirtschaftung in "konventioneller" Weise vorangetrieben.
Gestärkt werden muss stattdessen der Wasserrückhalt durch
die Sicherung von Überschwemmungsflächen. Wir begrüßen
die Schaffung von Polderflächen, stellen jedoch fest, dass
die bisherigen Maßnahmen nur "ein Tropfen auf den heißen
Stein" sind. Gerade in den eher dünn besiedelten Räumen
an Elbe und Oder müssen großzügiger und ambitionierter
Retentionsflächen geschaffen werden.
Und wir brauchen eine standortgerechte Land-
und Forstwirtschaft in Auen. Frisches Grünland und Feuchtwiesen,
Laubwälder wechselfeuchter Standorte und Auwälder kommen
ohne ein dichtes Netz von Entwässerungsgräben oder Dränagen
aus. Sie stabilisieren den Wasserhaushalt und erhöhen damit
den Hochwasserschutz."
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