28.07.2005
BGH-Urteil zu Neonazi-Parole nicht nachvollziehbar
Zum BGH-Urteil zu der Parole „Ruhm und Ehre
der Waffen-SS“ erklärt Monika Lazar, zuständig für
das Thema Rechtsextremismus:
Das Urteil ist nicht nachvollziehbar. Selbst wenn
die Parole im Wortlaut nicht exakt einer historischen Naziparole
entspricht, ist der Duktus doch sehr ähnlich. Die Verehrung
der verbrecherischen Waffen-SS, die in der Parole zum Ausdruck kommt,
ist gefährlich und nicht hinnehmbar.
Bei rechtsextremen Demonstrationen gibt es zahlreiche
Auflagen, dass Parolen wie „Ruhm und Ehre der deutschen Wehrmacht“
nicht skandiert werden dürfen. Rechtsextreme werden das vorliegende
Urteil als Erfolg werten.
Es ist erforderlich, ihnen deutlich zu zeigen, dass
ihre Aktionen in unserem Land unerwünscht sind. Unsere Bundesprogramme
Civitas und entimon stärken die Zivilgesellschaft und ermutigen
zum Mitmachen gegen Rechts. Sie müssen weitergeführt und
finanziell gesichert werden. Wir brauchen ein starkes Gegengewicht
gegen rechtsextreme Unterwanderung unserer Demokratie.
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