06.04.2006

Kindeswohl vor Ausländerrecht!

Die Bundestags-Kinderkommission befasste sich heute, am 06.04.2006, mit der Mitnahme eines Dreijährigen aus der Kindertagesstätte durch Dresdner Polizeibeamte. Dazu erklärt Monika Lazar, sächsische Bundestagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

Das Wohl des Kindes muss Vorrang haben vor ausländerrechtlichen Aspekten. Es ist menschenunwürdig, wenn Polizisten ein dreijähriges Kind als „Pfand“ benutzen, um Zugriff auf seine angolanische Mutter zu erhalten. Auch ein laufendes Abschiebeverfahren rechtfertigt solche Methoden nicht.

Der Vorfall zeigt nicht nur das Problem einer einzelnen Polizeidienststelle an, sondern drückt eine grundlegende Haltung der mit Abschiebeverfahren befassten Behörden aus. Wegen der überregionalen Bedeutung befasste sich heute auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mit dem Fall. Die Kinderkommission beschloss, eine Stellungnahme des sächsischen Innenministeriums anzufordern.

Bündnis 90/Die Grünen werden sich weiterhin um Aufklärung der Hintergründe dieses Vorfalls einsetzen. Die Kinderrechte in Deutschland müssen gestärkt werden. Eine gesellschaftliche Diskussion darüber ist dringend notwendig. Dabei darf kein Unterschied gemacht werden zwischen den Kindern deutscher und ausländischer Eltern.

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