21.01.2009
Einheitliches Rentenrecht für geschiedene Frauen!
Zum von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossenen Antrag „Versorgung für Geschiedene Ost verbessern“ erklärt Monika Lazar, Leipziger Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:
Ein einheitliches Rentenrecht für Ost und West ist überfällig. 20 Jahre nach der deutschen Einheit sollten alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf Gleichbehandlung bauen dürfen.
Doch vom Versorgungsausgleich profitieren bis heute nur die in den alten Bundesländern geschiedenen Frauen. In der ehemaligen DDR Geschiedene müssen sehen, wie sie so über die Runden kommen. Die Bundesregierung leugnete das Problem stets mit der Begründung, alle Frauen in der DDR hätten ja in Vollzeit gearbeitet und bezögen daher genügend Rente. Welche Ignoranz zahlreicher Einzelschicksale! Auch in der DDR gab es Mütter, die für die Kindererziehung ihr Erwerbsleben unterbrachen oder stark einschränkten. Wenn die Ehen dieser Frauen scheiterten, war es für sie oft besonders schwer, wieder in der Arbeitswelt Fuß zu fassen.
Wir fordern für die Betroffenen staatliche Hilfe. Da vom geschiedenen Partner rückwirkend kein Geld verlangt werden darf, soll eine angemessene Ausgleichssumme aus Steuermitteln die Gerechtigkeitslücke schließen und den Frauen die finanzielle Last erleichtern. Langfristig genügen solche Nachbesserungen aber nicht. Wir brauchen endlich ein grundlegend neu gestaltetes Rentensystem, das deutschlandweit gilt und auf einem einheitlichen Rentenwert basiert.
Anlage für weitere Information:
[Antrag „Versorgung für Geschiedene Ost verbessern“] (2 Seiten)
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