06.06.2008

Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO-BT zum Thema Kosovo
 
Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 ( Drucksache 16/9287):

Den Antrag der Deutschen Bundesregierung auf Fortsetzung der Beteiligung der Bundeswehr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) lehnen wir ab.

Wir haben den Einsatz der KFOR-Truppen im Kosovo schon in den letzten Jahren immer kritisiert.
Nach der Anerkennung des Kosovo als unabhängiger Staat durch die Bundesregierung ist dem Einsatz zusätzlich die rechtliche Grundlage entzogen.

Mit der Anerkennung der einseitigen Erklärung der Unabhängigkeit wird gegen die UN-Resolution verstoßen, die die Grundlage für die Stationierung der Nato-Truppen im Kosovo ist. Wichtiger ist aber, dass damit auch ein wesentlicher Teil der internationalen Vereinbarung über die Truppenstationierung gebrochen wird, der 1999 für Serbien, Russland und andere Staaten der Grund war, dass sie zugestimmt hatten. In der Vereinbarung war festgeschrieben, dass das Kosovo ein Teil Serbiens bleiben sollte.
Um dieses Ziel, die Stabilisierung, den Wiederaufbau sowie die Herstellung einer multiethnischen Gesellschaft zu erreichen, wurden die ausländischen Truppen ins Land gelassen und dort stationiert.

Beide Ziele wurden nicht erreicht: Nicht nur die Situation der serbischen Bevölkerung im Land, sondern auch die Vertreibung von über hunderttausend Roma und Sinti, die bis heute andauert, und das Niederbrennen ihrer Häuser nach Ende des Krieges gegen Serbien zeigen, dass das Kosovo von einer multiethnischen Gesellschaft mindestens soweit entfernt war und ist wie vor Beginn der Kosovokrieges.
Der endgültige Status des Kosovo hätte einvernehmlich, jedenfalls nicht einseitig unter Förderung der Abspaltung durch die Nato-Staaten und unter dem Protektorat der Nato entschieden werden sollen, und zwar wie in der UN-Resolution vorgesehen, nach Abzug der Nato. Die Nato hat von Anfang an, vor und während des Krieges und bis heute die UCK und deren Ziele militärisch und finanziell massiv unterstützt.
Nun wurde unter dem Protektorat von UN und Nato auch noch die vollständige Trennung des Kosovo von Serbien vollzogen.
Damit leidet die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit solcher internationaler Vereinbarungen.

Auch deshalb lehnen wir den Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo ab.

Hans-Christian Ströbele, Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar, Harald Terpe

 

 

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