Berlin, 19. Mai 2005

Gemeinsames Eckpunktepapier von MdB Edathy und MdB Lazar

Unter dem Dach der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" die Nachhaltigkeit der Rechtsextremismusbekämpfung sichern

1) Problem

Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus sind eine Daueraufgabe. Die laufenden Bundesprogramme („Civitas“ und „Entimon“) sind ein wichtiges Finanzierungsmittel für die materielle Unterstützung zahlreicher Initiativen und Projekte durch den Bund. Es ist aber eine Weiterentwicklung der bestehenden Förder-Strukturen notwendig, denn die Bundeshaushaltsordnung erlaubt dem Bund lediglich die Förderung von Modellprojekten mit begrenzter Laufzeit. Für zahlreiche der bisher geförderten, wichtigen und anerkannten Langzeitprojekte (wie die zur Zeit aus dem Programm „Civitas“ geförderten Strukturprojekte – z.B. im Bereich der mobilen Beratungsarbeit – oder etwa auch die „Aktion Zivilcourage“ in Pirna) bedeutet dies in absehbarer Zeit das Aus, auch wenn für die Zeit nach 2006 ein neues Bundesprogramm aufgelegt werden sollte.

2) Zielsetzung

Weiterentwicklung der bestehenden Bundesprogramme (zur Finanzierung von befristeten Modellprojekten) und Ergänzung durch ein neues Finanzierungs-Instrument (um die Unterstützung längerfristig angelegter Vorhaben zu sichern). Mit dem neuen Finanzierungsinstrument könnte zudem eine flexiblere Förderung von Kleinst-Projekten gewährleistet werden.

3) Lösung

Unter dem Dach der bestehenden Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wird per Gesetzesänderung die Aufgabe „Demokratie stärken – Rechtsextremismus verhindern und bekämpfen“ als zusätzliche Säule der Stiftungs-Arbeit definiert und mit gesonderten Mitteln finanziert.

Diese Lösung ist inhaltlich, sachlich und finanziell nahe liegend:

Inhaltliche Argumente

Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" wurde per Gesetz vom 2. August 2000 als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Der Stiftung kommt gegenwärtig vor allem die Aufgabe zu, Finanzmittel zur Gewährung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter bereitzustellen. Zudem ist innerhalb der Stiftung der Fonds "Erinnerung und Zukunft" eingerichtet worden. Dessen dauerhafte Aufgabe besteht darin, mit den Erträgen aus dem ihm zugewiesenen Stiftungskapital (700 Millionen DM) "Projekte zu fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen der Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet" dienen.

Eine der zentralen Lehren der deutschen Geschichte ist die Aufgabe, die Demokratie zu stärken. Die Finanzierung entsprechender Initiativen und Projekte unter dem Dach der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zu verankern, ist sinnvoll und eine gute Ergänzung zum Zukunfts-Fonds, der den Ansatz der Versöhnungs-Arbeit verfolgt.

Sachliche Argumente

Die Sicherstellung einer nachhaltigen Förderung von Projekten und Initiativen gegen Rechtsextremismus unter dem Dach der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" hätte den Vorteil, dass auf bereits bestehende Organisationsstrukturen zurückgegriffen werden kann und so ein bürokratischer Mehraufwand, den die Gründung einer eigenen Bundesstiftung mit sich brächte, vermieden wird. Es wäre z.B. kein gesonderter Stiftungsvorstand erforderlich, und auch Abrechnungs-Verfahren könnten synergetisch gestaltet werden.

Finanzielle Argumente

Eine Erweiterung der Aufgaben der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ könnte so erfolgen, dass die Höhe der jährlichen Mittel-Zuweisungen gesetzlich verankert wird. Eine Kapitalstock-Lösung, die mit erheblichem Finanzierungsbedarf verbunden wäre, wäre also nicht erforderlich. Nach Implementierung der neuen Aufgabe könnte zudem die finanzielle Ausstattung der Bundesprogramme überarbeitet werden. Parallel zur Änderung des Stiftungsgesetzes sollte mit einem/mehreren Medienpartner(n) eine Kampagne zur zusätzlichen Mobilisierung von Privatspenden gestartet werden.

4) Weiteres Vorgehen

a) Einbringung und Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2006 in geplanter Form („Entimon“: 10 Millionen Euro, „Civitas“: 9 Millionen Euro).

b) Verständigung zwischen den Koalitionsfraktionen über Eckpunkte eines Entwurfes zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ bis Mitte September 2005.

c) Einbringung des Gesetzentwurfes bis Jahresende 2005, Abschluss der Beratungen bis Mitte März 2006.
Inhalt: Verankerung der Aufgabe „Demokratie stärken – Rechtsextremismus verhindern und bekämpfen“ unter dem Dach der Stiftung „Erinnerung – Verantwortung und Zukunft“; finanzielle Ausstattung mit 10 Millionen Euro pro Jahr (in 2006: 5 Millionen Euro bei Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.07.2006); Festlegung eines ehrenamtlichen Kuratoriums, das in Kooperation mit dem (bereits bestehenden) Stiftungs-Vorstand über die Mittel-Vergabe entscheidet.

d) Im Frühjahr 2006 Medien-Kampagne („Tu was für die Demokratie!“) zur Mobilisierung von Spenden für die Arbeit der Stiftung.

e) Weiterentwicklung der Bundesprogramme mit evtl. Mittelreduzierung (in Ansehung der Stiftungs-Zuweisungen) im Bundeshaushalt 2007.

 

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Material

Lesen Sie Monika Lazars Themenpapier:
Rechtsextremismus in Deutschland – Analyse und Gegenstrategien
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