Kleine und große Anfragen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit der Bundestagswahl 2005 arbeiten wir Bündnisgrünen in der parlamentarischen Opposition. Dort besitzen wir keine unmittelbare gesetzgeberische Macht. Dafür erfahren Sie aber ganz unverfälscht, sozusagen GRÜN PUR, was wir denken und für unser Land wollen. In dieser neuen Rolle sehe ich zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn wir Missstände öffentlich thematisieren, zwingt das auch die Regierung zu konstruktiver Auseinandersetzung. Somit können wir indirekt doch viel bewirken und auch auf die Gesetzgebung erheblichen Einfluss ausüben.

Es gibt viele Instrumente, um auch in der Opposition informiert zu sein und Probleme ins Blickfeld der Regierung zu rücken. Eines dieser Instrumente ist die Kleine Anfrage. Abgeordnete haben das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft zu bestimmten Fragen und Sachverhalten durch eine solche Anfrage zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet. Eine Beratung im Bundestag findet nicht statt. Wenn die Antwort zeigt, dass etwas geändert werden muss, können Abgeordnete das Thema weiter verfolgen, z.B. durch Gesetzesanträge, Anhörungen oder Veranstaltungen.


Kleine Anfrage, 15.04.2009

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Kleine Anfrage, 26.03.2009

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Kleine Anfrage, 23.12.2008

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Entschließungsantrag, 17.12.2008

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Dringliche Fragen, 16.12.2008

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Kleine Anfrage, 05.12.2008

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Große Anfrage, 03.12.2008

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Kleine Anfrage, 25.11.2008

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Beschlussempfehlung und Bericht, 14.11.2008

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Kleine Anfrage, 14.04.2008

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