| Einkünfte von Monika Lazar · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·  AKTUELLE INFORMATIONEN  Information, 30.11.2007Diätenerhöhung? Nicht mit uns! Monika Lazar (MdB, Grüne) und Johannes Lichdi (MdL, Grüne) gründen Initiativfonds
 Im November 2007 erhöhten Bundestag und Landtag Sachsen die Abgeordnetenentschädigungen. Die Erhöhung tritt ab Januar 2008 in Kraft. Die beiden sächsischen Abgeordneten Lazar und Lichdi stimmten in Berlin bzw. Dresden dagegen. „Wir möchten mit den Bürgerinnen und Bürgern über politische Inhalte streiten, ohne uns zunächst gegen den Vorwurf der Selbstbedienung verteidigen zu müssen. Jeder Abgeordnete erhält bereits eine angemessene und seine Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Wir werden die beschlossene Erhöhung nicht behalten, sondern das zusätzliche Geld in den gemeinsamen Initiativfonds Lazar-Lichdi einzahlen.“ so die beiden Abgeordneten. "Wir würden uns freuen, wenn sich weitere Mandatsträger unserer Initiative anschließen."... [lesen]
 · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·  Pressemitteilung, 15.11.2007Zur Änderung des  Abgeordnetengesetzes und der damit verbunden Diätenerhöhung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
 Zur Diskussion um den Entwurf der Großen Koalition zur  geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes des deutschen Bundestages: „Ich werde die geplante Erhöhung der Diäten für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ablehnen. Das Grundgesetz mit seinem Artikel 48, Abs. 3 regelt, dass jeder Abgeordnete eine angemessene und seine Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu erhalten hat... [lesen]
 · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·  AbgeordnetenbezügeTransparenz im politischen Geschehen ist mir ein wichtiges Anliegen. Offenheit und Ehrlichkeit beginnt jedoch stets beim Einzelnen. Deshalb bin ich auch gern bereit, den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen und meine Einkünfte öffentlich darzulegen.
 
 Ich bin als Bundestagsabgeordnete tätig. Damit ich mich auf diese Aufgabe konzentrieren kann und meine Unabhängigkeit gegeben ist, habe ich Anspruch auf angemessene Entschädigungen, die sogenannten Diäten. Die Höhe der Entschädigung wird per Gesetz beschlossen. Sie soll den Lebensunterhalt sichern und der Bedeutung des Amtes, d.h. der damit verbundenen Verantwortung und Belastung Rechnung tragen. Von der Entschädigung bestreiten die Abgeordneten u.a. Aufwendungen für die Wahlkreisarbeit oder die Ausstattung von Bürgerbüros. Der Vollständigkeit halber möchte ich auch aufführen, dass Abgeordnete mit allen Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn AG unentgeltlich fahren dürfen. Diesen Vorteil nutze ich, um durch die neuen Länder zu reisen und mit Menschen über ihre Probleme vor Ort zu reden.
 
 Meine Einkünfte setzen sich wie folgt zusammen:
 Entschädigung (steuerpflichtig): 7009,00 Euro monatlich
 Kostenpauschale (steuerfrei): 3647,00 Euro monatlich
 Einkünfte aus NebentätigkeitenMeinem Mandat gilt meine ganze berufliche Aufmerksamkeit. Ich möchte mich den Problemen und Anliegen der Menschen im Land mit aller Kraft widmen. Daher verfüge ich über keinerlei Nebeneinkünfte.
 
 Weiterführende Informationen über die aktuellen gesetzlichen Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete finden Sie unter http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/regeln/index.html Für juristisch näher Interessierte:  Änderung des Abgeordnetengesetzes  vom 22. August 2005 - §44 zu Ausübung des Mandats und Verhaltensregeln   · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · Kopie des Briefes an den Präsidenten des Deutschen Bundestages bezüglich Angaben zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften:  An den Präsidenten des Deutschen Bundestages
 Herrn Dr. Norbert Lammert
 - im Hause -
 Berlin, den 18.09.2006  Veröffentlichung der Angaben zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften Sehr geehrter Herr Präsident,  ich habe Ihnen meine Angaben zu Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten gemäß    § 1 Anlage 1 GOBT übermittelt. Ich darf Sie nunmehr bitten, die veröffentlichungspflichtigen Angaben zu veröffentlichen (§ 3 Anlage 1 GOBT). 
 Mit der Veröffentlichung kann nicht bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gewartet werden, da die Verhaltensregeln geltendes Recht darstellen und die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf die Offenlegung der Angaben haben. In meinem Abgeordnetenbüro sind bereits mehrfach Briefe von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, in denen nach den Angaben zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften gefragt wird.
 Mit freundlichen Grüßengez. Monika Lazar
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