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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit der Bundestagswahl 2005 arbeiten wir Bündnisgrünen in der parlamentarischen Opposition. Dort besitzen wir keine unmittelbare gesetzgeberische Macht. Dafür erfahren Sie aber ganz unverfälscht, sozusagen GRÜN PUR, was wir denken und für unser Land wollen. In dieser neuen Rolle sehe ich zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn wir Missstände öffentlich thematisieren, zwingt das auch die Regierung zu konstruktiver Auseinandersetzung. Somit können wir indirekt doch viel bewirken und auch auf die Gesetzgebung erheblichen Einfluss ausüben.

Es gibt viele Instrumente, um auch in der Opposition informiert zu sein und Probleme ins Blickfeld der Regierung zu rücken. Eines dieser Instrumente ist die Kleine Anfrage. Abgeordnete haben das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft zu bestimmten Fragen und Sachverhalten durch eine solche Anfrage zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet. Eine Beratung im Bundestag findet nicht statt. Wenn die Antwort zeigt, dass etwas geändert werden muss, können Abgeordnete das Thema weiter verfolgen, z.B. durch Gesetzesanträge, Anhörungen oder Veranstaltungen.

Hier finden Sie KLEINE ANFRAGEN, die ich initiiert oder unterstützt habe, nach Themen geordnet. Wählen Sie bitte einen Bereich:

 
     
  Rechtsextremismus  
     
  Geschlechterpolitik  
     
  Integrationspolitik  
     
  Innenpolitik  
     
  Sicherheitspolitik  
     
  Drogenpolitik  
     
  Ostdeutschland